KinderSchutz
- Wir begegnen Kindern achtsam, respektvoll und auf Augenhöhe.
- Wir fördern Selbstbestimmung und Mut, Grenzen zu benennen.
- Wir achten auf Gleichbehandlung – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder körperlichen Fähigkeiten.
- Wir schützen Kinder vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Ausbeutung oder Diskriminierung.
Alle Mitwirkenden verpflichten sich zu folgendem Verhalten:
- Kinder werden mit Respekt behandelt – keine abwertenden oder körperlich übergriffigen Handlungen.
- Körperliche Nähe nur, wenn sie situationsbedingt erforderlich und für das Kind angenehm ist.
- Keine Einzelkontakte in geschlossenen Räumen ohne Wissen anderer.
- Keine privaten Nachrichten, Social-Media-Kontakte oder Treffen außerhalb der Veranstaltungen.
- Fotos/Videos nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern.
- Grenzen der Kinder werden aktiv thematisiert („Du darfst Nein sagen“).
Im Verein: Armin Kirchmair
Kontakt: kinderschutz@kulturamland.at
- Kinder, die sich unwohl fühlen oder Hilfe brauchen,
- Eltern mit Fragen oder Hinweisen,
- Mitarbeiter:innen, die einen Verdacht oder Unsicherheit wahrnehmen.
Beratung für Kinder und Jugendliche jederzeit – anonym – kostenlos
Du erreichst uns rund um die Uhr – ohne Vorwahl – unter der Notrufnummer 147.
https://www.rataufdraht.at/
Sollte der Verdacht entstehen, dass ein Kind gefährdet ist (z. B. durch Verhalten, Erzählungen oder Beobachtungen), gilt folgende Vorgehensweise:
- Beobachtung dokumentieren – genaue Notizen (Datum, Uhrzeit, Zitat, Verhalten).
- Interne Meldung an die Vereinsleitung.
- Einschätzung: Bei Bedarf anonyme Beratung durch eine Fachstelle für Kinderschutz Tirol oder das zuständige Jugendamt Schwaz.
- Keine eigenmächtigen Gespräche oder Anschuldigungen, um das Kind nicht zu gefährden.
- Weitergabe an das Jugendamt, falls eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (§ 8a SGB VIII / analoge österreichische Schutzpflicht).
- Nachbereitung im Team – sensible Aufarbeitung und Verbesserung interner Abläufe.
- Veranstaltungsräume sind übersichtlich, hell und zugänglich.
- Türen bleiben grundsätzlich nicht vollständig verschlossen.
- Bei Kindergruppen sind mindestens zwei Betreuungspersonen anwesend.
- Erste-Hilfe-Material und Notfallnummern sind vorhanden.
- Bei Outdoor-Veranstaltungen wird auf klare Gruppenstrukturen und Aufsichtspflicht geachtet.









